Die Abrechnung der homöopathischen Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (z.B. GoÄ Ziffern 30 und 31 für die homöopathische Anamnese und
    Folgeanamnese). Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung.
     
    Private Zusatzversicherungen für alternative Heilverfahren unterscheiden teilweise zwischen von Heilpraktikern und Ärzten erbrachten Leistungen. Erkundigen Sie sich
    bei Ihrem Versicherer, ob auch ärztliche Leistungen im Erstattungsrahmen inbegriffen ist.
     
    Nähere Informationen zur Kostenübernahme, Zusatzversicherungen etc. auf der Homepage
    des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte:   https://www.dzvhae.de/