Gestalttherapie ist als Psychotherapieverfahren und in Österreich, der Schweiz, in Norwegen und vielen anderen Ländern Teil des offiziellen
Therapiekatalogs. In Deutschland zählt sie noch nicht zu den durch die Krankenkassen erstattungsfähigen Verfahren. Auch Somatic experiencing
ist nicht über die Kassen erstattungsfähig. Daher müssen Sie die Kosten für die Behandlung i.d.R. selbst tragen.
Wenn die Krankenkassen eine Therapie nicht (mehr) übernehmen, kann man in entsprechenden Fällen Leistungen über den "Fonds sexueller Missbrauch"
beantragen.
Näheres hier: https://fonds-missbrauch.de/fonds-sexueller-missbrauch/