Gestalttherapie ist als Psychotherapieverfahren und in Österreich, der Schweiz, in Norwegen und vielen anderen Ländern Teil des offiziellen
Therapiekatalogs. In Deutschland zählt es noch nicht zu den durch die Krankenkassen erstattungsfähigen Verfahren. Daher müssen Sie die
Kosten für die Behandlung i.d.R. selbst tragen.
In Fällen, wo die Krankenkassen eine Therapie nicht (mehr) übernehmen, kann man in entsprechenden Fällen Leistungen über den "Fonds sexueller Missbrauch"
beantragen.
Näheres hier: https://fonds-missbrauch.de/fonds-sexueller-missbrauch/